Richtlinie für Entscheidungsprozesse
Version 0,9
1. Umfang
Diese Richtlinie skizziert die Prozesse, durch die wichtige Entscheidungen innerhalb der Nature Value Foundation (NVF) getroffen werden. Dies beinhaltet Entscheidungen bezüglich:
Änderungen des Nature Climate Standard (NCS) und der zugehörigen Methodologien
Projektregistrierungsprozesse
Ausgabe und Umkehrung von Kohlenstoffgutschriften
Umgang mit vertraulichen Informationen
Für weitere Informationen zu den Ernennungen in den NVF-Vorstand oder wichtige Ausschüsse verweisen Sie bitte auf die Ernennungspolitik, in der die Governance-Struktur des NVF beschrieben wird.
2. Standardänderungen
2.1. Verantwortliche Stelle
Der Vorstand überwacht alle Änderungen am NCS.
2.2. Entscheidungsprozess
Vorgeschlagene Änderungen des Standards können sich aus Markttrends, regulatorischen Entwicklungen, Rückmeldungen von Akkreditierungsstellen oder Beiträge von Interessengruppen ergeben.
Wenn ein Mitglied des NVF-Teams, des Expertinnennetzwerks oder ein relevantes Ausschussmitglied den Bedarf an einer Änderung feststellt, sollten sie dies innerhalb ihres jeweiligen Teams besprechen. Nach Zustimmung wird ein Entwurf für die interne Prüfung vorbereitet.
Der Vorschlag wird dann dem Vorstand vorgelegt. Das zuständige Vorstandsmitglied wird den Vorschlag präsentieren. Falls weitere Arbeit erforderlich ist, wird der Vorschlag angepasst, bevor er weiter bearbeitet wird.
Nach der Genehmigung durch den Vorstand wird der Änderungsvorschlag einer öffentlichen Konsultationsperiode von mindestens 30 Tagen unterzogen.
Das Feedback aus der Konsultation wird überprüft und notwendige Änderungen vorgenommen, bevor der Vorstand seine endgültige Zustimmung gibt.
Nach der Genehmigung werden die Änderungen des Standards zusammen mit einer Zusammenfassung der Konsultationsergebnisse und der vorgenommenen Änderungen veröffentlicht.
3) Änderungen der Methodik
3.1. Verantwortliche Stelle
Der Vorstand überwacht alle Änderungen an NCS-Methodologien.
3.2. Entscheidungsprozess
Neue Methodologien oder Änderungen an bestehenden können sich aus wissenschaftlichen Fortschritten, Branchentrends oder Rückmeldungen von Interessengruppen ergeben. Regelmäßige Überprüfungen vorhandener Methoden, wie im Zeitplan für Methodenaktualisierungen festgelegt, können ebenfalls Änderungen auslösen.
Der Vorstand wird ein Mitglied des Expertinnennetzwerks ernennen, das den Entwurfsprozess vorantreibt und bei Bedarf weitere relevante Mitglieder des Expertinnennetzwerks oder externe Berater einbezieht. Der Entwurf wird dann von allen Mitgliedern des Expertinnennetzwerks mit relevanter Expertise überprüft.
Wenn das Expertinnennetzwerk den Entwurf genehmigt, tritt er für mindestens 30 Tage in eine öffentliche Konsultationsphase ein.
Rückmeldungen werden überprüft und die relevante Expertinnenleitung bereitet Änderungen basierend auf den Konsultationsantworten vor. Der überarbeitete Vorschlag wird dann dem Vorstand zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.
Nach der Genehmigung wird die aktualisierte Methodik veröffentlicht, zusammen mit einem Bericht, der die Konsultationsergebnisse und die vorgenommenen Änderungen zusammenfasst.
4) Aussetzung der Methodologie
4.1. Verantwortliche Stelle
Der Vorstand überwacht die Aussetzungen von Methodologien.
4.2. Entscheidungsprozess
Methoden können ausgesetzt werden, wenn Bedenken bestehen, dass die Aktivitäten zur Kohlenstoffentfernung überschätzt werden oder die Zusätzlichkeit nicht gewährleistet ist. Dies kann durch wissenschaftliche Entwicklungen oder Rückmeldungen von Interessengruppen ausgelöst werden.
Der Vorstand wird ein Mitglied des Expertinnennetzwerks ernennen, das die Überprüfung der Methodologie leitet und einen Bericht erstellt, der beurteilt, ob eine Aussetzung erforderlich ist.
Der Vorstand wird den Bericht umgehend prüfen und eine Entscheidung treffen.
Wenn eine Methodologie ausgesetzt wird, wird sie umgehend von der NVF-Website entfernt, und keine neuen Projekte dürfen bis zur Klärung des Problems dagegen validiert werden.
5. Projektregistrierung
5,1 Zuständige Stelle
Der Vorstand verwaltet die Projektregistrierung in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat.
5,2. Entscheidungsfindungsprozess
Die anfängliche Projektregistrierung beginnt, sobald ein Lieferant die Standardbedingungen unterzeichnet.
Der Vorstand ernennt eine vom NCS akkreditierte Validierungs- und Verifizierungsstelle (VVB). Auswahlkriterien umfassen Fachwissen, geografische Relevanz und Kapazität.
Die VVB wird auf die relevante Methodologie geschult.
Nach Einreichung des Validierungsberichts überprüft der Vorstand den Bericht auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Zielen der Stiftung.
Der Aufsichtsrat kann die Registrierungs Empfehlung überprüfen, um die Übereinstimmung mit den Zielen der Stiftung sicherzustellen.
Der Vorstand trifft die endgültige Entscheidung über die Registrierung, die dann der VVB und dem Lieferanten mitgeteilt wird. Genehmigte Projekte werden im NCS-Register aufgeführt.
6) Gutschriftenerteilung
6,1 Verantwortliches Gremium**
Der Vorstand überwacht die Kreditvergabe mit strategischer Aufsicht durch den Aufsichtsrat.
6,2 Entscheidungsprozess**
Nach der Projektregistrierung reicht die VVB in regelmäßigen Abständen Prüfberichte ein, wie in der relevanten Methodologie angegeben.
Der Vorstand gibt bei Bedarf technisches Feedback zum Prüfbericht.
Der Vorstand bewertet den Bericht, um die Datenrichtigkeit und Methodentreue zu bestätigen, und konsultiert bei wichtigen Entscheidungen den Aufsichtsrat.
Kredite werden über das NCS-Register ausgegeben und öffentlich sichtbar gemacht.
7) Umkehrungsmanagement
7,1 Verantwortliches Gremium**
Der Vorstand verwaltet Kreditumkehrungen oder Stornierungen mit Unterstützung des Beirats.
7,2 Entscheidungsprozess**
Der Bedarf an Kreditumkehrungen oder Stornierungen, sei es aufgrund von Datenfehlern oder Überwachungsergebnissen, wird identifiziert und dem Vorstand vorgelegt.
Der Vorstand dokumentiert das Problem. Falls erforderlich, können Mitglieder des Expertennetzwerks einbezogen werden.
Der Beirat sorgt für zusätzliche Aufsicht, um sicherzustellen, dass Entscheidungen transparent sind und die Integrität von NCS-Projekten und -Krediten gewahrt bleibt, indem alle erkannten Probleme umfassend und offen angegangen werden.
Das Exekutivkomitee trifft die Entscheidung zügig, kommuniziert sie den relevanten Interessengruppen und setzt Korrekturmaßnahmen um.
8) Vertrauliche Informationen
8,1 Verantwortliches Gremium**
Der Vorstand kümmert sich um Vertraulichkeitsanfragen mit zusätzlicher Anleitung des Beirats.
8,2 Entscheidungsprozess**
Vertraulichkeitsanfragen werden von Projektantragstellern eingereicht und vom Vorstand anhand der NCS-Vertraulichkeitsrichtlinien bewertet.
Bei Fällen mit weitreichenden Auswirkungen wird der Beirat für eine unabhängige Überprüfung und Empfehlungen konsultiert.
Der Vorstand trifft die endgültige Entscheidung und stellt sicher, dass gesetzliche, reputationsbezogene und strategische Überlegungen eingehalten werden.
Genehmigte Anfragen führen zur angemessenen Schwärzung oder Zurückhaltung von Informationen vor der Veröffentlichung, während abgelehnte Anfragen transparent an den Projektantragsteller kommuniziert werden.
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