KYC-Richtlinie
Version 0,9
1. Einleitung
Diese Richtlinie definiert die Verpflichtung der Nature Value Foundation (NVF), die relevanten EU- und internationalen Vorschriften in Bezug auf KYC/KYB zu erfüllen. Sie gilt für alle NVF-Operationen und Mitarbeiter.
2. Compliance-Verpflichtungen
Die NVF wird alle anwendbaren KYC/KYB-Gesetze und Vorschriften einhalten, die von EU- und internationalen Stellen auferlegt werden.
3. Risikobewertung und -management
Regelmäßige Bewertungen zur Identifizierung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Kunden- und Geschäftsbeziehungen bei NVF-Operationen.
4. Sorgfaltspflicht und Kundenidentifizierung
Umsetzung der Verfahren zur Kundenprüfung, einschließlich Überprüfung der Kunden und der wirtschaftlichen Eigentümer.
Bewertung von Kundenrisikoprofilen.
Anwendung erweiterter Sorgfaltspflichten für Hochrisikokunden.
5. Überwachung und Berichterstattung
Laufende Überwachung von Kundenbeziehungen und -aktivitäten zur Sicherstellung der Einhaltung von KYC/KYB-Standards.
6. Sanktions-Compliance
Keine Zusammenarbeit mit Personen oder Einrichtungen aus sanktionierten Ländern oder solchen, die auf Sanktionslisten stehen.
Regelmäßige Überprüfung anhand aktualisierter Sanktionslisten zur Einhaltung.
7. Interne Kontrollen und Audits
Implementierung interner Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung von KYC/KYB-Richtlinien.
Regelmäßige Audits zur Bewertung der Wirksamkeit der KYC/KYB-Maßnahmen.
8. Berichts- und Eskalationsverfahren
Berichterstattung über Nichteinhaltung oder Verfahrensprobleme.
Benennung eines Compliance-Beauftragten zur Überwachung der Einhaltung von KYC/KYB.
9. Überprüfung und Aktualisierung der Richtlinien
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierungen zur Anpassung an sich ändernde rechtliche und regulatorische Anforderungen für KYC/KYB.
10. Rechtliche und regulatorische Zusammenarbeit
Die NVF verpflichtet sich, mit rechtlichen und regulatorischen Stellen bei KYC/KYB-bezogenen Angelegenheiten zusammenzuarbeiten.
11. Whistleblower-Schutz
Bereitstellung von Schutz für Mitarbeiter, die Bedenken oder Verstöße im Zusammenhang mit KYC/KYB in gutem Glauben melden.
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