KYC-Richtlinie

Version 0,9

1. Einleitung

Diese Richtlinie definiert die Verpflichtung der Nature Value Foundation (NVF), die relevanten EU- und internationalen Vorschriften in Bezug auf KYC/KYB zu erfüllen. Sie gilt für alle NVF-Operationen und Mitarbeiter.

2. Compliance-Verpflichtungen

Die NVF wird alle anwendbaren KYC/KYB-Gesetze und Vorschriften einhalten, die von EU- und internationalen Stellen auferlegt werden.

3. Risikobewertung und -management

Regelmäßige Bewertungen zur Identifizierung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Kunden- und Geschäftsbeziehungen bei NVF-Operationen.

4. Sorgfaltspflicht und Kundenidentifizierung

  • Umsetzung der Verfahren zur Kundenprüfung, einschließlich Überprüfung der Kunden und der wirtschaftlichen Eigentümer.

  • Bewertung von Kundenrisikoprofilen.

  • Anwendung erweiterter Sorgfaltspflichten für Hochrisikokunden.

5. Überwachung und Berichterstattung

Laufende Überwachung von Kundenbeziehungen und -aktivitäten zur Sicherstellung der Einhaltung von KYC/KYB-Standards.

6. Sanktions-Compliance

  • Keine Zusammenarbeit mit Personen oder Einrichtungen aus sanktionierten Ländern oder solchen, die auf Sanktionslisten stehen.

  • Regelmäßige Überprüfung anhand aktualisierter Sanktionslisten zur Einhaltung.

7. Interne Kontrollen und Audits

  • Implementierung interner Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung von KYC/KYB-Richtlinien.

  • Regelmäßige Audits zur Bewertung der Wirksamkeit der KYC/KYB-Maßnahmen.

8. Berichts- und Eskalationsverfahren

  • Berichterstattung über Nichteinhaltung oder Verfahrensprobleme.

  • Benennung eines Compliance-Beauftragten zur Überwachung der Einhaltung von KYC/KYB.

9. Überprüfung und Aktualisierung der Richtlinien

Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierungen zur Anpassung an sich ändernde rechtliche und regulatorische Anforderungen für KYC/KYB.

10. Rechtliche und regulatorische Zusammenarbeit

Die NVF verpflichtet sich, mit rechtlichen und regulatorischen Stellen bei KYC/KYB-bezogenen Angelegenheiten zusammenzuarbeiten.

11. Whistleblower-Schutz

Bereitstellung von Schutz für Mitarbeiter, die Bedenken oder Verstöße im Zusammenhang mit KYC/KYB in gutem Glauben melden.

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