VVB-Richtlinie
Version 0,9
1. Einführung und Umfang
Validierung und Verifizierung sind entscheidend, um sicherzustellen, dass für jede beanspruchte Tonne entfernten oder konservierten Kohlenstoffs tatsächlich eine Tonne Kohlenstoff entfernt oder konserviert wurde. Diese Richtlinie legt die Anforderungen fest, die Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVBs) erfüllen müssen, um zugelassen zu werden und berechtigt zu bleiben, Audits nach dem Nature Climate Standard (NCS) durchzuführen.
Dieses Dokument erweitert die im NCS festgelegten Anforderungen an Validierung und Verifizierung und bietet Klarheit über die Akkreditierung, Qualifikationen und Aufsicht der VVBs.
2. Akkreditierung
Um eine zugelassene VVB nach dem NCS zu werden, muss eine Organisation eine Akkreditierung nachweisen, die Folgendes umfassen kann:
Akkreditierung durch ein Mitglied des International Accreditation Forum (IAF) gemäß ISO 14065.
Akkreditierung durch eine staatliche oder zwischenstaatliche Regulierungsbehörde.
Die Akkreditierung muss während des gesamten Validierungs- und Verifizierungsprozesses gültig sein. Die Nature Value Foundation (NVF) wird regelmäßige Überprüfungen des Status der VVB-Akkreditierungen durchführen.
3. Auditorenkompetenzen und Anforderungen
Zusätzlich zur Akkreditierung müssen VVBs bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um Prüfungen im Rahmen des NCS durchzuführen:
Ein Audit-Team muss mindestens einen Teamleiter und einen separaten Validierer oder Verifizierer umfassen. Validierung und Verifizierung können nicht von einer einzelnen Person durchgeführt werden.
Das Audit-Team muss über Fachwissen in den NCS-Regeln und -Anforderungen sowie über sektorspezifische Kenntnisse im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Projekts verfügen.
Personaldaten, einschließlich Lebensläufe mit Angaben zur Ausbildung und Berufserfahrung, müssen für alle beteiligten Auditoren eingereicht werden.
VVBs müssen einen Onboarding-Prozess durchlaufen, um sich mit dem NCS und den relevanten Methoden vertraut zu machen.
4. Zulassungsverfahren
Bevor sie Validierungs- oder Verifizierungstätigkeiten unter dem NCS durchführen, müssen VVBs durch den folgenden Prozess genehmigt werden:
Einreichung der NCS-VVB-Antragsvorlage.
Die NVF wird eine Vollständigkeitsprüfung durchführen und den Antrag überprüfen. Wenn der Antrag unvollständig ist, wird die NVF die fehlenden Informationen anfordern.
Die NVF wird den Antragsteller über ihre Entscheidung zur Genehmigung oder Ablehnung des VVB-Antrags benachrichtigen.
Zugelassene VVBs werden auf der NVF-Website aufgeführt.
5. Überwachung
Die NVF wird die Aktivitäten der VVBs während des Validierungs- und Verifizierungsprozesses überwachen. Diese Überwachung umfasst:
Regelmäßige Überprüfung der Qualifikationen der zugelassenen VVBs.
Qualitätsprüfungen von Prüfberichten vor der Vergabe von Gutschriften. Alle im Bericht festgestellten Mängel müssen vom VVB behoben werden, bevor Gutschriften vergeben werden.
Meldung wesentlicher oder wiederholter Leistungsbedenken an die relevanten Akkreditierungsstellen.
6. Interessenskonflikte
VVBs müssen Unabhängigkeit sowohl von der NVF als auch von den Projekten, die sie prüfen, nachweisen. Maßnahmen beinhalten:
VVBs dürfen keine Projekte auditieren, an deren Entwicklung sie beteiligt waren oder für die sie Protokollentwicklungsdienste erbracht haben.
Im Rahmen des Antragsprozesses müssen VVBs alle Interessenskonflikte offenlegen. Die NVF wird diese Erklärungen überprüfen, um potenzielle Konflikte zu mildern.
Eine Erklärung zur Unparteilichkeit und das Fehlen von Interessenskonflikten muss vor Beginn des Audits unterzeichnet werden. Dies beinhaltet die Bestätigung, dass keine Familienmitglieder der Auditoren in die Förderung oder den Handel der relevanten Guthaben involviert sind.
Wenn während des Audits ein Interessenkonflikt festgestellt wird, kann die NVF Korrekturmaßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Suspendierung des relevanten Personals vom Audit oder die Auswahl eines anderen VVB.
Projekte dürfen gemäß der Rotation Policy des NCS nur maximal fünf aufeinanderfolgende Jahre mit einem einzigen VVB zusammenarbeiten.
7. Berichtspflichten
Bevor sie Validierungs- oder Verifizierungstätigkeiten durchführen, müssen VVBs einen Validierungs- oder Verifizierungsplan vorbereiten, der ihre Aktivitäten und Zeitpläne gemäß dem NCS skizziert.
Nach dem Validierungs- oder Verifizierungsprozess muss der VVB Folgendes einreichen:
Eine Erklärung, die das Projektjahr, die verwendete Methodik sowie die Menge und Art der Minderungsergebnisse enthält.
Ein detaillierter Bericht, der sowohl materielle als auch immaterielle Feststellungen enthält.
Berichte und Erklärungen werden, vorbehaltlich der Vertraulichkeitsbeschränkungen, auf dem NCS-Register öffentlich zugänglich gemacht.
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