Ernennungsrichtlinie

Version 0,9

1. Einführung und Umfang

Dieses Dokument beschreibt den Ernennungsprozess für den Nature Climate Standard (NCS), eine gemeinnützige Stiftung. Die Richtlinie regelt Ernennungen in den Vorstand, den Aufsichtsrat, Ausschüsse und das Expertennetzwerk. NCS legt Wert auf Transparenz, Inklusivität und die Ausrichtung an seiner Mission zur Förderung des Klimaschutzes und der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

2. Ernennungen in den Vorstand

Der Vorstand überwacht die strategische Ausrichtung und die Operationen von NCS. Ernennungen erfolgen wie folgt:

Nominierungsprozess

  • Kandidaten können von bestehenden Direktoren oder externen Interessengruppen nominiert werden.

  • Nominierungen werden vom Aufsichtsrat geprüft, um die Übereinstimmung mit der Mission von NCS sicherzustellen.

Kriterien für die Ernennung

  • Expertise in Klimawissenschaft, Politik, Governance oder anderen relevanten Bereichen.

  • Nachgewiesenes Engagement für die Ziele der Stiftung.

Genehmigung

  • Die endgültigen Ernennungen werden vom Aufsichtsrat genehmigt.

3. Ernennungen in den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat stellt Verantwortlichkeit und Compliance innerhalb von NCS sicher. Ernennungen werden wie folgt durchgeführt:

Nominierung und Auswahl

  • Mitglieder des Aufsichtsrats werden basierend auf ihrer Fähigkeit zur unabhängigen Aufsicht ausgewählt.

  • Kandidaten werden überprüft, um sicherzustellen, dass keine Interessenkonflikte bestehen und eine starke Übereinstimmung mit den gemeinnützigen und umweltbezogenen Zielen der NCS gewährleistet ist.

Ernennung

  • Neue Mitglieder werden von bestehenden Aufsichtsratsmitgliedern unter Mitwirkung des Verwaltungsrats ernannt.

4. Ausschussernennungen

Ausschüsse können eingerichtet werden, um sich auf spezifische Aspekte der NCS-Aktivitäten zu konzentrieren, wie z.B. Änderungen der Methodik oder Änderungen im Projektregistrierungsprozess. Ernennungsverfahren umfassen:

Bildung

  • Ausschüsse werden bei Bedarf vom Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat geschaffen.

Mitgliedschaft

  • Mitglieder werden aufgrund ihrer einschlägigen Fachkenntnisse ausgewählt, einschließlich interner Mitarbeiter, Mitglieder des Expertennetzwerks oder externer Mitarbeiter.

  • Es wird darauf geachtet, eine Vielfalt von Gedanken und Erfahrungen sicherzustellen.

Genehmigung

  • Ernennungen bedürfen der Genehmigung durch das einleitende Gremium (Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat).

5. Expertennetzwerk

Die NCS unterhält ein stehendes Netzwerk von Fachexperten, um Einblicke und Beratung zu Methodiken zu bieten. Ernennungen in das Netzwerk erfolgen nach folgenden Schritten:

Bewerbung und Nominierung:

  • Experten können sich per E-Mail bei der NCS bewerben oder von bestehenden Mitgliedern oder Interessengruppen nominiert werden.

Überprüfung und Bewertung

  • Bewerbungen werden vom NCS-Verwaltungsrat oder dem zuständigen Ausschuss anhand von Referenzen, Fachkenntnissen und Übereinstimmung mit der Mission der Stiftung geprüft.

Engagement

  • Akzeptierte Mitglieder unterzeichnen eine Engagementvereinbarung und verpflichten sich zur Einhaltung des NCS-Verhaltenskodex, der Transparenz, respektvolle Kommunikation und evidenzbasierte Zusammenarbeit einschließt.

6. Governance-Struktur

  • Der Aufsichtsrat bietet strategische Überwachung, um die Übereinstimmung mit den Zielen der Stiftung sicherzustellen.

  • Der Vorstand leitet die Geschäfte und wahrt Qualitäts- und Ethikstandards.‌

  • Das Expertennetzwerk besteht aus Wissenschaftlern und Experten, die in der Lage sind, Methoden und Rücktrittsfälle zu bewerten.

  • Ausschüsse werden für spezifische Aufgaben gebildet, wie z. B. die Entwicklung einer neuen Methodik oder eine umfassende Überarbeitung des Standards.

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