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Version 0,9
Die Nature Value Foundation (NVF) verpflichtet sich, ein zugängliches, transparentes und effizientes Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden in Bezug auf ihre Operationen, Standards und Verfahren aufrechtzuerhalten. Diese Richtlinie steht allen Interessengruppen zur Verfügung, einschließlich Projektbefürwortern, Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVBs), lokalen Gemeinschaften und anderen von den Aktivitäten der NVF betroffenen Parteien.
Diese Beschwerderichtlinie gilt für:
Angelegenheiten im Zusammenhang mit NVF-Standards, Methoden oder anderen normativen Dokumenten.
Streitigkeiten über NVF-Entscheidungen zu Gutschriften, Berechtigung oder Registerdiensten.
Bedenken über VVB-Aktionen, einschließlich Validierungs- oder Verifizierungsprozessen.
Beschwerden über negative Auswirkungen, die sich aus den Programmvorgaben der NVF oder Projektaktivitäten ergeben.
Um eine Beschwerde einzureichen, müssen Interessengruppen die folgenden Informationen schriftlich an die auf der offiziellen NVF-Website angegebene E-Mail-Adresse der NVF senden:
Kontaktinformationen des Beschwerdeführers: Name, Organisation und E-Mail-Adresse.
Beschreibung der Beschwerde: Eine klare Erklärung des Problems, einschließlich relevanter Daten, betroffener Parteien und der spezifischen NVF-Standards oder -Verfahren, die betroffen sind.
Unterstützende Dokumentation: Alle relevanten Beweise oder Dokumente zur Untermauerung der Beschwerde.
Erklärung zur Richtigkeit: Eine Erklärung, die die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen bestätigt.
Bestätigung: Die NVF wird den Erhalt einer Beschwerde innerhalb von 10 Arbeitstagen bestätigen.
Erste Überprüfung: Die NVF wird innerhalb von 30 Tagen eine erste Überprüfung abschließen, um die Berechtigung der Beschwerde festzustellen. Während dieser Zeit kann die NVF zusätzliche Informationen vom Beschwerdeführer anfordern.
Bemühung zur Lösung: Wenn die Beschwerde berechtigt ist, wird die NVF zuerst versuchen, das Problem informell zu lösen. Sollte eine informelle Lösung nicht möglich sein, wird die NVF eine vollständige Untersuchung durchführen.
Untersuchungszeitrahmen: Die NVF wird bestrebt sein, eine umfassende Untersuchung abzuschließen und innerhalb von 90 Tagen eine Entscheidung zu treffen. Sollte zusätzliche Zeit erforderlich sein, wird die NVF den Beschwerdeführer informieren und ein geschätztes Abschlussdatum angeben.
Die NVF verpflichtet sich, alle Beschwerden vertraulich zu behandeln. Informationen werden nur weitergegeben, wenn dies aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen erforderlich ist. Anonymitätsanforderungen werden respektiert, können jedoch die Fähigkeit der NVF einschränken, die Beschwerde vollständig zu untersuchen oder zu lösen.
Diese Beschwerderichtlinie wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Interessengruppen entspricht und mit den besten Praktiken für Transparenz und öffentliche Rechenschaftspflicht übereinstimmt. Feedback von Interessengruppen ist willkommen, um den Beschwerdeprozess zu verbessern.
Version 0,9
Die Nature Value Foundation (NVF) verpflichtet sich, durch einfache und transparente Verfahren eine klare und effektive Governance aufrechtzuerhalten. Diese Richtlinie beschreibt den Ansatz der NVF zur Entwicklung, Durchsetzung und Verwaltung von Verfahren, um die Übereinstimmung mit dem Nature Climate Standard (NCS) und den allgemeinen Prinzipien von ISO 9001:2015 sicherzustellen.
Verfahren werden als prägnante, dokumentierte Anweisungen für wichtige Tätigkeiten oder Prozesse definiert. Diese Richtlinie gilt für alle NVF-Aktivitäten, einschließlich der Entwicklung, Implementierung und Verbesserung des NCS, seiner Methodologien und zugehörigen Dienstleistungen.
Die NVF entwickelt ihre Verfahren durch einen systematischen Ansatz, der Folgendes beinhaltet:
Bedarfsermittlung: Verfahren werden erstellt, um spezifische betriebliche oder governancebezogene Anforderungen zu erfüllen.
Erstellung eines Entwurfs: Ein prägnanter Entwurf wird vom zuständigen Teammitglied erstellt, um sicherzustellen, dass er klar und umsetzbar ist.
Einholung von Feedback: Wo nötig, wird Feedback von relevanten Interessengruppen oder Fachexperten eingeholt.
Genehmigung: Das Verfahren wird von der Unternehmensführung überprüft und vor der Implementierung genehmigt.
Die NVF befolgt diese Richtlinien für die Dokumentation:
Standardisiertes Format: Verfahren werden in einem standardisierten Format dokumentiert, mit Eingaben von relevanten Stakeholdern.
Überprüfung durch die Führung: Alle Dokumentationen werden von der NVF-Leitung überprüft und genehmigt, bevor sie abgeschlossen werden.
Zentrale Speicherung: Finale Verfahren werden elektronisch gespeichert und für relevanten Mitarbeiter basierend auf ihren Rollen und Verantwortlichkeiten leicht zugänglich gemacht.
Transparenz: Die NVF fördert eine Kultur der Transparenz in der Dokumentation, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter Zugang zu wesentlichen prozeduralen Informationen haben.
Um ein korrektes Verständnis und die Einhaltung der Verfahren sicherzustellen, wird die NVF gewährleisten:
Schulung: Schulung für alle Mitarbeiter anbieten, um sicherzustellen, dass sie die festgelegten Verfahren verstehen und befolgen können.
Klare Kommunikationskanäle: Die NVF wird offene Kommunikationskanäle beibehalten, um Verfahren und Aktualisierungen zu verbreiten.
Regelmäßige Kommunikation: Die NVF wird die Mitarbeiter ermutigen, Bedenken oder Fragen zu Verfahren zu äußern und diese Bedenken offen zu bewerten.
Meldung von Problemen: Mitarbeiter werden ermutigt, jegliche Probleme oder Abweichungen von Verfahren zu melden.
Die NVF setzt Verfahren durch Qualitätskontrollmechanismen um, die Folgendes umfassen:
Periodische Überprüfungen: Verfahren werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie relevant und effektiv bleiben.
Risikobewertung: Verfahren werden mit grundlegenden Risikobewertungsprinzipien im Einklang mit ISO 31000 entworfen.
Kontinuierliche Überwachung: Die NVF stellt die Einhaltung der Verfahren durch geeignete Aufsichtsmechanismen sicher.
Die NVF hält ein Engagement für kontinuierliche Verbesserung aufrecht durch:
Überwachung durch die Führung: Die Unternehmensleitung stellt sicher, dass Verfahren befolgt und bei Bedarf verbessert werden.
Feedback: Rückmeldungen von Interessengruppen und Teammitgliedern werden aktiv eingeholt und in prozedurale Aktualisierungen integriert.
Vereinfachte Überprüfungen: Verfahren werden basierend auf praktischem Feedback und betrieblichen Bedürfnissen überarbeitet.
Version 0,9
Validierung und Verifizierung sind entscheidend, um sicherzustellen, dass für jede beanspruchte Tonne entfernten oder konservierten Kohlenstoffs tatsächlich eine Tonne Kohlenstoff entfernt oder konserviert wurde. Diese Richtlinie legt die Anforderungen fest, die Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVBs) erfüllen müssen, um zugelassen zu werden und berechtigt zu bleiben, Audits nach dem Nature Climate Standard (NCS) durchzuführen.
Dieses Dokument erweitert die im NCS festgelegten Anforderungen an Validierung und Verifizierung und bietet Klarheit über die Akkreditierung, Qualifikationen und Aufsicht der VVBs.
Um eine zugelassene VVB nach dem NCS zu werden, muss eine Organisation eine Akkreditierung nachweisen, die Folgendes umfassen kann:
Akkreditierung durch ein Mitglied des International Accreditation Forum (IAF) gemäß ISO 14065.
Akkreditierung durch eine staatliche oder zwischenstaatliche Regulierungsbehörde.
Die Akkreditierung muss während des gesamten Validierungs- und Verifizierungsprozesses gültig sein. Die Nature Value Foundation (NVF) wird regelmäßige Überprüfungen des Status der VVB-Akkreditierungen durchführen.
Zusätzlich zur Akkreditierung müssen VVBs bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um Prüfungen im Rahmen des NCS durchzuführen:
Ein Audit-Team muss mindestens einen Teamleiter und einen separaten Validierer oder Verifizierer umfassen. Validierung und Verifizierung können nicht von einer einzelnen Person durchgeführt werden.
Das Audit-Team muss über Fachwissen in den NCS-Regeln und -Anforderungen sowie über sektorspezifische Kenntnisse im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Projekts verfügen.
Personaldaten, einschließlich Lebensläufe mit Angaben zur Ausbildung und Berufserfahrung, müssen für alle beteiligten Auditoren eingereicht werden.
VVBs müssen einen Onboarding-Prozess durchlaufen, um sich mit dem NCS und den relevanten Methoden vertraut zu machen.
Bevor sie Validierungs- oder Verifizierungstätigkeiten unter dem NCS durchführen, müssen VVBs durch den folgenden Prozess genehmigt werden:
Einreichung der NCS-VVB-Antragsvorlage.
Die NVF wird eine Vollständigkeitsprüfung durchführen und den Antrag überprüfen. Wenn der Antrag unvollständig ist, wird die NVF die fehlenden Informationen anfordern.
Die NVF wird den Antragsteller über ihre Entscheidung zur Genehmigung oder Ablehnung des VVB-Antrags benachrichtigen.
Zugelassene VVBs werden auf der NVF-Website aufgeführt.
Die NVF wird die Aktivitäten der VVBs während des Validierungs- und Verifizierungsprozesses überwachen. Diese Überwachung umfasst:
Regelmäßige Überprüfung der Qualifikationen der zugelassenen VVBs.
Qualitätsprüfungen von Prüfberichten vor der Vergabe von Gutschriften. Alle im Bericht festgestellten Mängel müssen vom VVB behoben werden, bevor Gutschriften vergeben werden.
Meldung wesentlicher oder wiederholter Leistungsbedenken an die relevanten Akkreditierungsstellen.
VVBs müssen Unabhängigkeit sowohl von der NVF als auch von den Projekten, die sie prüfen, nachweisen. Maßnahmen beinhalten:
VVBs dürfen keine Projekte auditieren, an deren Entwicklung sie beteiligt waren oder für die sie Protokollentwicklungsdienste erbracht haben.
Im Rahmen des Antragsprozesses müssen VVBs alle Interessenskonflikte offenlegen. Die NVF wird diese Erklärungen überprüfen, um potenzielle Konflikte zu mildern.
Eine Erklärung zur Unparteilichkeit und das Fehlen von Interessenskonflikten muss vor Beginn des Audits unterzeichnet werden. Dies beinhaltet die Bestätigung, dass keine Familienmitglieder der Auditoren in die Förderung oder den Handel der relevanten Guthaben involviert sind.
Wenn während des Audits ein Interessenkonflikt festgestellt wird, kann die NVF Korrekturmaßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Suspendierung des relevanten Personals vom Audit oder die Auswahl eines anderen VVB.
Projekte dürfen gemäß der Rotation Policy des NCS nur maximal fünf aufeinanderfolgende Jahre mit einem einzigen VVB zusammenarbeiten.
Bevor sie Validierungs- oder Verifizierungstätigkeiten durchführen, müssen VVBs einen Validierungs- oder Verifizierungsplan vorbereiten, der ihre Aktivitäten und Zeitpläne gemäß dem NCS skizziert.
Nach dem Validierungs- oder Verifizierungsprozess muss der VVB Folgendes einreichen:
Eine Erklärung, die das Projektjahr, die verwendete Methodik sowie die Menge und Art der Minderungsergebnisse enthält.
Ein detaillierter Bericht, der sowohl materielle als auch immaterielle Feststellungen enthält.
Berichte und Erklärungen werden, vorbehaltlich der Vertraulichkeitsbeschränkungen, auf dem NCS-Register öffentlich zugänglich gemacht.
Version 0,9
Diese Richtlinie skizziert die Prozesse, durch die wichtige Entscheidungen innerhalb der Nature Value Foundation (NVF) getroffen werden. Dies beinhaltet Entscheidungen bezüglich:
Änderungen des Nature Climate Standard (NCS) und der zugehörigen Methodologien
Projektregistrierungsprozesse
Ausgabe und Umkehrung von Kohlenstoffgutschriften
Umgang mit vertraulichen Informationen
Für weitere Informationen zu den Ernennungen in den NVF-Vorstand oder wichtige Ausschüsse verweisen Sie bitte auf die Ernennungspolitik, in der die Governance-Struktur des NVF beschrieben wird.
Der Vorstand überwacht alle Änderungen am NCS.
Vorgeschlagene Änderungen des Standards können sich aus Markttrends, regulatorischen Entwicklungen, Rückmeldungen von Akkreditierungsstellen oder Beiträge von Interessengruppen ergeben.
Wenn ein Mitglied des NVF-Teams, des Expertinnennetzwerks oder ein relevantes Ausschussmitglied den Bedarf an einer Änderung feststellt, sollten sie dies innerhalb ihres jeweiligen Teams besprechen. Nach Zustimmung wird ein Entwurf für die interne Prüfung vorbereitet.
Der Vorschlag wird dann dem Vorstand vorgelegt. Das zuständige Vorstandsmitglied wird den Vorschlag präsentieren. Falls weitere Arbeit erforderlich ist, wird der Vorschlag angepasst, bevor er weiter bearbeitet wird.
Nach der Genehmigung durch den Vorstand wird der Änderungsvorschlag einer öffentlichen Konsultationsperiode von mindestens 30 Tagen unterzogen.
Das Feedback aus der Konsultation wird überprüft und notwendige Änderungen vorgenommen, bevor der Vorstand seine endgültige Zustimmung gibt.
Nach der Genehmigung werden die Änderungen des Standards zusammen mit einer Zusammenfassung der Konsultationsergebnisse und der vorgenommenen Änderungen veröffentlicht.
Der Vorstand überwacht alle Änderungen an NCS-Methodologien.
Neue Methodologien oder Änderungen an bestehenden können sich aus wissenschaftlichen Fortschritten, Branchentrends oder Rückmeldungen von Interessengruppen ergeben. Regelmäßige Überprüfungen vorhandener Methoden, wie im Zeitplan für Methodenaktualisierungen festgelegt, können ebenfalls Änderungen auslösen.
Der Vorstand wird ein Mitglied des Expertinnennetzwerks ernennen, das den Entwurfsprozess vorantreibt und bei Bedarf weitere relevante Mitglieder des Expertinnennetzwerks oder externe Berater einbezieht. Der Entwurf wird dann von allen Mitgliedern des Expertinnennetzwerks mit relevanter Expertise überprüft.
Wenn das Expertinnennetzwerk den Entwurf genehmigt, tritt er für mindestens 30 Tage in eine öffentliche Konsultationsphase ein.
Rückmeldungen werden überprüft und die relevante Expertinnenleitung bereitet Änderungen basierend auf den Konsultationsantworten vor. Der überarbeitete Vorschlag wird dann dem Vorstand zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.
Nach der Genehmigung wird die aktualisierte Methodik veröffentlicht, zusammen mit einem Bericht, der die Konsultationsergebnisse und die vorgenommenen Änderungen zusammenfasst.
Der Vorstand überwacht die Aussetzungen von Methodologien.
Methoden können ausgesetzt werden, wenn Bedenken bestehen, dass die Aktivitäten zur Kohlenstoffentfernung überschätzt werden oder die Zusätzlichkeit nicht gewährleistet ist. Dies kann durch wissenschaftliche Entwicklungen oder Rückmeldungen von Interessengruppen ausgelöst werden.
Der Vorstand wird ein Mitglied des Expertinnennetzwerks ernennen, das die Überprüfung der Methodologie leitet und einen Bericht erstellt, der beurteilt, ob eine Aussetzung erforderlich ist.
Der Vorstand wird den Bericht umgehend prüfen und eine Entscheidung treffen.
Wenn eine Methodologie ausgesetzt wird, wird sie umgehend von der NVF-Website entfernt, und keine neuen Projekte dürfen bis zur Klärung des Problems dagegen validiert werden.
Der Vorstand verwaltet die Projektregistrierung in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat.
Die anfängliche Projektregistrierung beginnt, sobald ein Lieferant die Standardbedingungen unterzeichnet.
Der Vorstand ernennt eine vom NCS akkreditierte Validierungs- und Verifizierungsstelle (VVB). Auswahlkriterien umfassen Fachwissen, geografische Relevanz und Kapazität.
Die VVB wird auf die relevante Methodologie geschult.
Nach Einreichung des Validierungsberichts überprüft der Vorstand den Bericht auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Zielen der Stiftung.
Der Aufsichtsrat kann die Registrierungs Empfehlung überprüfen, um die Übereinstimmung mit den Zielen der Stiftung sicherzustellen.
Der Vorstand trifft die endgültige Entscheidung über die Registrierung, die dann der VVB und dem Lieferanten mitgeteilt wird. Genehmigte Projekte werden im NCS-Register aufgeführt.
Der Vorstand überwacht die Kreditvergabe mit strategischer Aufsicht durch den Aufsichtsrat.
Nach der Projektregistrierung reicht die VVB in regelmäßigen Abständen Prüfberichte ein, wie in der relevanten Methodologie angegeben.
Der Vorstand gibt bei Bedarf technisches Feedback zum Prüfbericht.
Der Vorstand bewertet den Bericht, um die Datenrichtigkeit und Methodentreue zu bestätigen, und konsultiert bei wichtigen Entscheidungen den Aufsichtsrat.
Kredite werden über das NCS-Register ausgegeben und öffentlich sichtbar gemacht.
Der Vorstand verwaltet Kreditumkehrungen oder Stornierungen mit Unterstützung des Beirats.
Der Bedarf an Kreditumkehrungen oder Stornierungen, sei es aufgrund von Datenfehlern oder Überwachungsergebnissen, wird identifiziert und dem Vorstand vorgelegt.
Der Vorstand dokumentiert das Problem. Falls erforderlich, können Mitglieder des Expertennetzwerks einbezogen werden.
Der Beirat sorgt für zusätzliche Aufsicht, um sicherzustellen, dass Entscheidungen transparent sind und die Integrität von NCS-Projekten und -Krediten gewahrt bleibt, indem alle erkannten Probleme umfassend und offen angegangen werden.
Das Exekutivkomitee trifft die Entscheidung zügig, kommuniziert sie den relevanten Interessengruppen und setzt Korrekturmaßnahmen um.
Der Vorstand kümmert sich um Vertraulichkeitsanfragen mit zusätzlicher Anleitung des Beirats.
Vertraulichkeitsanfragen werden von Projektantragstellern eingereicht und vom Vorstand anhand der NCS-Vertraulichkeitsrichtlinien bewertet.
Bei Fällen mit weitreichenden Auswirkungen wird der Beirat für eine unabhängige Überprüfung und Empfehlungen konsultiert.
Der Vorstand trifft die endgültige Entscheidung und stellt sicher, dass gesetzliche, reputationsbezogene und strategische Überlegungen eingehalten werden.
Genehmigte Anfragen führen zur angemessenen Schwärzung oder Zurückhaltung von Informationen vor der Veröffentlichung, während abgelehnte Anfragen transparent an den Projektantragsteller kommuniziert werden.
Version 0,9
Der Zweck dieser Interessenkonfliktrichtlinie ("Richtlinie") besteht darin, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder, Auftragnehmer und Partner der Nature Value Foundation (NVF) tatsächliche, potenzielle oder wahrgenommene Interessenkonflikte effektiv identifizieren, offenlegen und verwalten. Diese Richtlinie schützt die Integrität und Unparteilichkeit des NVF, seiner Tätigkeiten und des Nature Climate Standards.
Die NVF strebt an, die höchsten Standards für Transparenz, ethisches Verhalten und Vertrauenswürdigkeit zu wahren. Diese Richtlinie stellt sicher, dass alle beteiligten Parteien sich ihrer Verantwortung bewusst sind, Interessenkonflikte offenzulegen und sie angemessen zu verwalten, um die Glaubwürdigkeit der NVF zu schützen.
Ein Interessenkonflikt entsteht, wenn persönliche, finanzielle oder andere Interessen einer Person ihre Pflichten gegenüber der NVF beeinträchtigen oder den Anschein erwecken, sie zu beeinträchtigen. Diese Interessen können finanzieller oder nicht-finanzieller Art sein und umfassen, aber sind nicht beschränkt auf, Interessen bezogen auf:
Familienmitglieder
Enge Freunde
Bekannte
Finanzielle oder berufliche Beziehungen
Interessenkonflikte können positiv (getrieben durch persönlichen Nutzen) oder negativ (getrieben durch Schaden für andere) sein und können tatsächlich, potenziell oder wahrgenommen werden.
Alle Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder und Partner haben die kontinuierliche Verantwortung, auftretende Interessenkonflikte zu identifizieren, zu deklarieren und zu verwalten. Dies beinhaltet die Offenlegung persönlicher oder beruflicher Interessen, die ihre Pflichten gegenüber der NVF beeinträchtigen könnten.
Ein Offenlegungsformular muss von jedem NVF-Mitarbeiter, Auftragnehmer, Partner sowie der Unternehmensführung und Leitung ausgefüllt werden. Alle erkannten Konflikte müssen dem direkten Vorgesetzten oder dem allgemeinen Management gemeldet werden. Wenn der Konflikt den Vorstand betrifft, muss das Problem an den NVF-Beirat weitergeleitet werden.
Wenn die NVF einen Interessenkonflikt feststellt, wird ein Managementplan entwickelt, um die Situation zu mildern. Der Managementplan kann die folgenden Maßnahmen umfassen. Mindestens muss der Konflikt dokumentiert und offengelegt werden.
Dokumentieren und Offenlegen
Alle Details bezüglich des Interessenkonflikts müssen auf transparente und angemessene Weise dokumentiert und offengelegt werden.
Einschränken
Einschränken der Beteiligung der betreffenden Personen durch Neudefinition des Umfangs ihrer Arbeit oder Begrenzung ihres Zugangs zu spezifischen Informationen in Bezug auf die Angelegenheit.
Rekrutieren und Überwachen
Ein neutrales Drittunternehmen einbeziehen, um bestimmte Aspekte oder den gesamten Prozess zu überwachen, um Objektivität und Fairness sicherzustellen.
Entfernen
Entfernen oder der betreffenden Person erlauben, sich freiwillig aus dem Prozess zurückzuziehen. Beispielsweise, wenn der Konflikt eine Methodendurchführung betrifft, die mit einem relevanten Ausschussmitglied verbunden ist, kann die betreffende Person aufgefordert werden, sich aus dem Prüfungsprozess zurückzuziehen.
Aufgeben
Die Person kann das private Interesse aufgeben, das den Konflikt verursacht. Wenn ein Verzicht nicht möglich ist und der Konflikt nicht durch andere Maßnahmen gelöst werden kann, sollte die Person erwägen, sich vollständig von ihrer Rolle im Prozess zurückzuziehen.
NVF-Mitarbeiter, Auftragnehmer und Partner sind verpflichtet:
Diese Richtlinie zu befolgen und sicherzustellen, dass Interessenkonflikte unverzüglich offengelegt werden.
Halten Sie sich an die in ihrem Managementplan festgelegten Maßnahmen, wenn ein Konflikt identifiziert wurde.
Jede Situation zu vermeiden, in der persönliche Interessen ihre Pflichten gegenüber der NVF beeinträchtigen könnten.
Vertraulichkeit im Hinblick auf Informationen, die während ihrer Arbeit erlangt werden, zu wahren.
Vorstandsmitglieder und leitendes Management müssen:
Jederzeit im besten Interesse der NVF zu handeln.
Sicherstellen, dass Konflikte angemessen offengelegt und verwaltet werden.
Halten Sie sich an die in ihrem Managementplan festgelegten Maßnahmen, wenn ein Konflikt identifiziert wurde.
Managementpläne für Konflikte überprüfen und bei Bedarf genehmigen.
Diese Interessenkonfliktrichtlinie wird jährlich überprüft, um ihre Relevanz und Wirksamkeit sicherzustellen. Anpassungen werden bei Bedarf vorgenommen, um sich entwickelnden Vorschriften und Umständen gerecht zu werden.
Nichteinhaltung dieser Richtlinie kann zu Disziplinarmaßnahmen führen, einschließlich Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Vertrags sowie rechtliche Schritte, wenn dies erforderlich ist.
Version 0,9
Diese Richtlinie definiert die Verpflichtung der Nature Value Foundation (NVF), die relevanten EU- und internationalen Vorschriften in Bezug auf KYC/KYB zu erfüllen. Sie gilt für alle NVF-Operationen und Mitarbeiter.
Die NVF wird alle anwendbaren KYC/KYB-Gesetze und Vorschriften einhalten, die von EU- und internationalen Stellen auferlegt werden.
Regelmäßige Bewertungen zur Identifizierung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Kunden- und Geschäftsbeziehungen bei NVF-Operationen.
Umsetzung der Verfahren zur Kundenprüfung, einschließlich Überprüfung der Kunden und der wirtschaftlichen Eigentümer.
Bewertung von Kundenrisikoprofilen.
Anwendung erweiterter Sorgfaltspflichten für Hochrisikokunden.
Laufende Überwachung von Kundenbeziehungen und -aktivitäten zur Sicherstellung der Einhaltung von KYC/KYB-Standards.
Keine Zusammenarbeit mit Personen oder Einrichtungen aus sanktionierten Ländern oder solchen, die auf Sanktionslisten stehen.
Regelmäßige Überprüfung anhand aktualisierter Sanktionslisten zur Einhaltung.
Implementierung interner Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung von KYC/KYB-Richtlinien.
Regelmäßige Audits zur Bewertung der Wirksamkeit der KYC/KYB-Maßnahmen.
Berichterstattung über Nichteinhaltung oder Verfahrensprobleme.
Benennung eines Compliance-Beauftragten zur Überwachung der Einhaltung von KYC/KYB.
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierungen zur Anpassung an sich ändernde rechtliche und regulatorische Anforderungen für KYC/KYB.
Die NVF verpflichtet sich, mit rechtlichen und regulatorischen Stellen bei KYC/KYB-bezogenen Angelegenheiten zusammenzuarbeiten.
Bereitstellung von Schutz für Mitarbeiter, die Bedenken oder Verstöße im Zusammenhang mit KYC/KYB in gutem Glauben melden.
Version 0,9
Dieses Dokument beschreibt den Ernennungsprozess für den Nature Climate Standard (NCS), eine gemeinnützige Stiftung. Die Richtlinie regelt Ernennungen in den Vorstand, den Aufsichtsrat, Ausschüsse und das Expertennetzwerk. NCS legt Wert auf Transparenz, Inklusivität und die Ausrichtung an seiner Mission zur Förderung des Klimaschutzes und der Erhaltung der biologischen Vielfalt.
Der Vorstand überwacht die strategische Ausrichtung und die Operationen von NCS. Ernennungen erfolgen wie folgt:
Kandidaten können von bestehenden Direktoren oder externen Interessengruppen nominiert werden.
Nominierungen werden vom Aufsichtsrat geprüft, um die Übereinstimmung mit der Mission von NCS sicherzustellen.
Expertise in Klimawissenschaft, Politik, Governance oder anderen relevanten Bereichen.
Nachgewiesenes Engagement für die Ziele der Stiftung.
Die endgültigen Ernennungen werden vom Aufsichtsrat genehmigt.
Der Aufsichtsrat stellt Verantwortlichkeit und Compliance innerhalb von NCS sicher. Ernennungen werden wie folgt durchgeführt:
Mitglieder des Aufsichtsrats werden basierend auf ihrer Fähigkeit zur unabhängigen Aufsicht ausgewählt.
Kandidaten werden überprüft, um sicherzustellen, dass keine Interessenkonflikte bestehen und eine starke Übereinstimmung mit den gemeinnützigen und umweltbezogenen Zielen der NCS gewährleistet ist.
Neue Mitglieder werden von bestehenden Aufsichtsratsmitgliedern unter Mitwirkung des Verwaltungsrats ernannt.
Ausschüsse können eingerichtet werden, um sich auf spezifische Aspekte der NCS-Aktivitäten zu konzentrieren, wie z.B. Änderungen der Methodik oder Änderungen im Projektregistrierungsprozess. Ernennungsverfahren umfassen:
Ausschüsse werden bei Bedarf vom Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat geschaffen.
Mitglieder werden aufgrund ihrer einschlägigen Fachkenntnisse ausgewählt, einschließlich interner Mitarbeiter, Mitglieder des Expertennetzwerks oder externer Mitarbeiter.
Es wird darauf geachtet, eine Vielfalt von Gedanken und Erfahrungen sicherzustellen.
Ernennungen bedürfen der Genehmigung durch das einleitende Gremium (Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat).
Die NCS unterhält ein stehendes Netzwerk von Fachexperten, um Einblicke und Beratung zu Methodiken zu bieten. Ernennungen in das Netzwerk erfolgen nach folgenden Schritten:
Experten können sich per E-Mail bei der NCS bewerben oder von bestehenden Mitgliedern oder Interessengruppen nominiert werden.
Bewerbungen werden vom NCS-Verwaltungsrat oder dem zuständigen Ausschuss anhand von Referenzen, Fachkenntnissen und Übereinstimmung mit der Mission der Stiftung geprüft.
Akzeptierte Mitglieder unterzeichnen eine Engagementvereinbarung und verpflichten sich zur Einhaltung des NCS-Verhaltenskodex, der Transparenz, respektvolle Kommunikation und evidenzbasierte Zusammenarbeit einschließt.
Der Aufsichtsrat bietet strategische Überwachung, um die Übereinstimmung mit den Zielen der Stiftung sicherzustellen.
Der Vorstand leitet die Geschäfte und wahrt Qualitäts- und Ethikstandards.
Das Expertennetzwerk besteht aus Wissenschaftlern und Experten, die in der Lage sind, Methoden und Rücktrittsfälle zu bewerten.
Ausschüsse werden für spezifische Aufgaben gebildet, wie z. B. die Entwicklung einer neuen Methodik oder eine umfassende Überarbeitung des Standards.